Datenschutzordnung
§ 1 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
- Der Sportverein Vagen e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse) automatisiert unter Einsatz einer Vereinssoftware. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
- Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung derjenigen Zwecke und Aufgaben erhoben, verarbeitet und genutzt, die gemäß der Satzung zulässig sind. Hierzu gehören insbesondere die Mitgliederverwaltung und Mitgliederberatung sowie die postalische und/oder elektronische Übermittlung von Mitgliederinformationen, Meldung der Mitgliederdaten beim BLSV sowie den sportartspezifischen Landesverbänden.
- Folgende Mitgliederdaten sind für die Zwecke des Vereins unerlässlich und werden daher zwingend erhoben, verarbeitet und genutzt:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Datum des Vereinsbeitritts
- Bankverbindung
Mit dem Beitritt wird jedem Mitglied eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die Nichtbereitstellung
von diesen personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung der Vereinsaufgaben unerlässlich sind, schließt die Aufnahme der Mitgliedschaft aus.
- Die Angabe folgender Mitgliederdaten ist freiwillig:
- Telefonnummer(n)
- E-Mail-Adresse
- Einzelaufnahmen
Stellen Mitglieder Daten freiwillig zur Verfügung, darf der Sportverein Vagen e.V. diese für seine Vereinszwecke sowie die Kommunikation mit den Vereinsmitgliedern verarbeiten und nutzen.
§ 2 Auftragsdatenverarbeitung
Soweit sich der Sportverein Vagen e.V. zur Erfüllung einzelner satzungsmäßiger Aufgaben der Dienstleistung anderer bedient, verpflichtet er sich zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung des Dienstleisters. Die Einhaltung von Vorschriften über den Datenschutz stellt er durch schriftlichen Vertrag sicher. Er überzeugt sich regelmäßig, dass der Dienstleister die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen einhält und dokumentiert das Ergebnis.
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Daten der Mitglieder werden bis zum Austritt oder sonstigen Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein gespeichert. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten für die Dauer des Bestehens von gesetzlichen, insbesondere handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten gesperrt und danach gelöscht. Alle Daten die keinen Aufbewahrungspflichten unterliegen werden umgehend nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
§ 4 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung
Jedes Mitglied hat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, die Rechte auf Berichtigung, Löschung/Sperrung und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten. Der Antrag auf Löschung oder die Nichtbereitstellung von personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung der Vereinsaufgaben unerlässlich sind, schließt die Fortführung der Mitgliedschaft aus.
§ 5 Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten außerhalb der satzungsmäßigen Aufgaben
Eine Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten außerhalb der satzungsmäßigen Aufgaben ist dem Verein nur erlaubt, soweit er gesetzlich dazu verpflichtet ist (z. B. bei Verdacht einer schweren Straftat) oder das Mitglied im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
§ 6 Veröffentlichung von Bildern
Im Rahmen der Kommunikationsaufgaben des Vereins werden Bilder in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen erfolgen im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen und Wettbewerben bzw. deren Ergebnissen und betreffen regelmäßig nur die aktiven Mitglieder. Zumeist werden Gruppenaufnahmen verwendet. Die Maßgaben des Kunsturhebergesetzes werden beachtet. Der Verein geht davon aus, dass die Veröffentlichung von Bildern und Namen im übereinstimmenden Interesse des Vereins und seiner Mitglieder erfolgt. Jedem Mitglied steht das Recht zu, der Verwendung von Einzeldarstellungen zu widersprechen. Dieses Recht kann durch einfache Nachricht an die Vereinsführung ausgeübt werden.